Leistungen

Qualität & Individualität für Ihr Bauvorhaben.
LeistungenReferenzen
Dombrowski Seidel Planungsbuero - Team
Leistungen

Qualität & Individualität für Ihr Bauvorhaben.

Planungsbüro Dombrowski Seidel - Über uns

Individuelle Planung und Modernisierung

Wir bieten Ihnen sowohl individuelle Planungen von Neubauten als auch Sanierungs- und Modernisierungsplanungen von Altbauten, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung.

Egal ob Bürogebäude, Gebäude für wissenschaftliche Lehre und Forschung, Gebäude des Gesundheitswesens, Schulen und Kindergärten, Sportbauten, Wohnbauten, Gemeinschaftsstätten, Produktion, Gewerbe und Handel, Lager, Garagen, Bereitschaftsdienste, Bauwerke für technische Zwecke oder sonstige Gebäude anderer Art, sprechen Sie uns an!

Die verschiedenen Leistungsbilder

von Ingenieur- und Architektenleistungen sind in der HOAI und in der AHO-Schriftenreihe geregelt.

Gegenstand unseres Unternehmens sind Ingenieurdienstleistungen in den Bereichen Objektplanung, Tragwerksplanung, Bauphysik und Brandschutz.

Auf Wunsch bieten wir Ihnen eine bautechnische Gesamtplanung. Hierfür können wir bei Bedarf auf erfahrene und zuverlässige Partnerbüros / Fachplaner aus den Bereichen der technischen Gebäudeausrüstung zurückgreifen. So erhalten Sie alle erforderlichen Planungsleistungen aus einer Hand.

Für die Leistungsbilder der Objektplanung (Gebäude und Innenräume, Freianlagen), sowie der Fachplanung (Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz) sind jeweils Leistungsphasen (LPH) definiert, die folgende Grundleistungen enthalten.

Die Leistungsphasen

Grundlagenermittlung und Vorplanung (LPH 1-2)

Grundlagenanalyse, Abstimmen der Zielvorstellungen, Erarbeiten der Vorplanung, Vorverhandlung über die Genehmigungsfähigkeit, Kostenschätzung nach DIN 276, Erstellen eines ersten groben Terminplans.

Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 3-4)
Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen, Objektbeschreibung, Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit, Kostenberechnung nach DIN 276, Fortschreiben des Terminplans, Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Verhandlungen mit Behörden, Einreichen der Vorlagen, Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen.
Ausführungsplanung (LPH 5)
Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen, Fortschreiben des Terminplans, Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung, Überprüfen erforderlicher Werk-/Montagepläne auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung.
Ausschreibung und Vergabe (LPH 6-7)
Aufstellen eines Vergabeterminplans, Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen, Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der Fachplaner, Ermitteln der Kosten auf der Grundlage Leistungsverzeichnisse, Kostenkontrolle durch Vergleich mit der Kostenberechnung, Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten, Führen von Bietergesprächen, Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Auftragserteilung.
Objektüberwachung und -Betreuung (LPH 8-9)

Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik, Koordinieren der Fachplaner, Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm), Rechnungs- und Aufmaßprüfung der bauausführenden Unternehmen, Kostenkontrolle, Kostenfeststellung nach DIN 276, Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung der Fachplaner, Zusammenstellung der Dokumentation, Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel, Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche

Leistungen

Objektplanung

Gebäude und Innenräume

Das Leistungsbild Gebäude und Innenräume umfasst Leistungen für Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen. Leistungen für Innenräume sind die Gestaltung oder Erstellung von Innenräumen ohne wesentliche Eingriffe in Bestand oder Konstruktion. (LPH 1-9)

Freianlagen

Freianlagen sind planerisch gestaltete Freiflächen und Freiräume sowie entsprechend gestaltete Anlagen in Verbindung mit Bauwerken oder in Bauwerken und landschaftspflegerische Freianlagenplanungen in Verbindung mit Objekten. (LPH 1-9)

Leistungen

Tragwerksplanung

Leistungen der Tragwerksplanung sind die statische Fachplanung für die Objektplanung Gebäude und Ingenieurbauwerke. Das Tragwerk bezeichnet das statische Gesamtsystem der miteinander verbundenen, lastabtragenden Konstruktionen, die für die Standsicherheit von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Traggerüsten bei Ingenieurbauwerken maßgeblich sind. (LPH 1-6)

Leistungen

Bauphysik

Zu den Grundleistungen für Bauphysik gehören Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik (Schallschutz). (LPH 1-7)

Wärmeschutz und Energiebilanzierung umfassen den Wärmeschutz von Gebäuden und Ingenieurbauwerken und die fachübergreifende Energiebilanzierung.

Die Bauakustik umfasst den Schallschutz von Objekten zur Erreichung eines regelgerechten Luft- und Trittschallschutzes und zur Begrenzung der von außen einwirkenden Geräusche.

Sofern es sich um Standardbauten handelt, werden die Nachweise des Wärmeschutzes und der Energieeinsparung sowie des Schallschutzes durch uns im Zuge der Objektplanung geführt.

Leistungen

Brandschutz

Sofern es sich um Standardbauten handelt wird der Nachweis des Brandschutzes durch uns im Zuge der Objektplanung geführt.

Bei Baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) oder bei sonstigen Gebäuden mit Abweichungstatbeständen hingegen wird regelmäßig ein gesonderter Brandschutznachweis bzw. Brandschutzkonzept erforderlich.

Die Leistungen für Brandschutz erstrecken sich hierbei auf den vorbeugenden Brandschutz. Sie werden als Planungsleistung erbracht zur Festlegung der objekt- und nutzungsspezifischen Brandschutzanforderungen, deren Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden sowie als Begleitung der Planung von Objekt- und Fachplaner in der Ausführungsplanung und Bauüberwachung. (LPH 1-9)